Anerkennung
Als Therapeut bin ich ein anerkanntes Mitglied der Verbände
Mein Leistungsspektrum wird deshalb von den Krankenkassen anteilmässig übernommen. Voraussetzung ist eine Zusatz-/Alternativ- oder Komplementärversicherung.
Die Behandlungskosten werden mittels Rückforderungsbeleg von der Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse anteilsmässig vergütet.
Meine Behandlung ist kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung.